vom 19. Februar 1998 [SRK 1997-045] E. 2b; betreffend Warenumsatzsteuer vgl. Dieter Metzger, Handbuch der Warenumsatzsteuer, Muri/Bern 1983, S. 340 Rz. 852). Bei einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht können dem Beschwerdeführer ebenfalls Verfahrenskosten auferlegt werden, obwohl er in der Sache recht erhält. Dies dann, wenn er zum Beispiel Beweismittel statt schon früher der ESTV erst dem Bundesgericht vorlegt (vgl. Metzger, a.a.O., S. 341 Rz. 859 mit weiteren Hinweisen). d. Falls das Anfechtungsobjekt - und damit auch das Rechtsschutzinteresse - dahinfällt, wird ein Verfahren gegenstandslos.