Auch wenn durch die Bestreitung der subjektiven Steuerpflicht wegen mangelndem Umsatz die Steuerschuld als Ganzes (Steuerobjekt) in Zweifel gezogen wird, handelt es sich dabei um eine ganz andere Rechtsfrage. Die Prüfung der Frage, ob die Voraussetzungen der Steuerpflicht gegeben sind, verlangt denn auch weitestgehend nach anderen Sachverhaltsabklärungen als dies für das Steuerobjekt zutrifft.