4 Im Mehrwertsteuerrecht entfaltet die Höhe der steuerbaren Umsätze (Steuerobjekt) zwar eine gewisse Reflexwirkung auf die subjektive Steuerpflicht. Denn letztere wird nach Massgabe von Umsatzgrenzen bestimmt (Art. 17 Abs. 1, Art. 18 sowie Art. 19 Abs. 1 Bst. a MWSTV). Dennoch unterliegt die subjektive Steuerpflicht eigenen Regeln (vgl. Art. 17-23 MWSTV). Auch wenn durch die Bestreitung der subjektiven Steuerpflicht wegen mangelndem Umsatz die Steuerschuld als Ganzes (Steuerobjekt) in Zweifel gezogen wird, handelt es sich dabei um eine ganz andere Rechtsfrage.