Mit einem gerichtlichen Nachlassvertrag wird einem bedrängten Schuldner die Möglichkeit einer schonungsvollen Auseinandersetzung mit seinen Gläubigern gewährleistet. Hauptzweck insbesondere des revidierten Rechts zum Nachlassvertrag ist die Sanierung des Schuldners (vgl. Dominik Gasser, Nachlassverfahren, Insolvenzerklärung und Feststellung des neuen Vermögens, in: Zeitschrift des Bernischen Juristenvereins [ZBJV] 132/1996, S. 3).