3 Jahresumsatz von Fr. 1 000 000.- bis Fr. 1 200 000.- und in Berücksichtigung des ab dem 1. Januar 1999 erhöhten Steuersatzes ungefähr der in einem Jahr geschuldeten Mehrwertsteuer abzüglich Vorsteuer. Die Verhältnismässigkeit einer Sicherstellungsverfügung muss - wie in E. 3a/cc gesehen - auch in zeitlicher Hinsicht gewahrt sein. Die Sicherstellungsverfügung vom 12. August 1998 weist diesbezüglich keine Beschränkung auf.