Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, da der prozentuale Anteil des Warenaufwands nach drei Monaten Geschäftstätigkeit wohl in etwa denselben Prozentsatz wie nach zwölf Monaten Geschäftstätigkeit aufgewiesen haben dürfte. Allerdings sind damit die Vorsteuern auf dem übrigen Aufwand (Investitionen, Betriebsmittel und Gemeinkosten) noch nicht berücksichtigt worden. Gemäss Jahresabschluss 1995 betrug der übrige Betriebsaufwand (ohne Personalkosten) Fr. 62 385.25 oder rund 14% des Betriebsertrages.