Für das erste Quartal 1995 alleine liegen einzig die Zahlen betreffend die Einnahmen (gemäss Kontoblatt «Erlöse aus Arbeiten») vor, nicht jedoch Angaben betreffend die vorsteuerbelasteten Aufwandpositionen. Die ESTV hat eine Steuerzahllast von Fr. 1779.70 für das erste Quartal 1995 (bzw. Fr. 7118.80 für das ganze Jahr) errechnet, indem sie vom Umsatz des 1. Quartals den - entsprechend dem im Jahresabschluss 1995 ausgewiesenen prozentualen Anteil auf 48,4% geschätzten - Warenaufwand in Abzug gebracht und auf der Differenz die Steuer berechnet hat.