12 d.aa. Aus dem bei den Akten der ESTV befindlichen Kontoblatt «Erlöse aus Arbeiten» für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1995 geht hervor, dass die Einnahmen des Beschwerdeführers im genannten Zeitraum Fr. 56 512.20 betrugen. Umgerechnet auf ein Jahr ergibt dies einen Betrag von Fr. 226 048.80. An sich wäre zwar eigentlich ein höherer Umsatz zu erwarten gewesen, da nur ein Teil der in den ersten drei Monaten erbrachten Leistungen bereits in diesem Zeitraum zu Zahlungseingängen geführt hat und eine blosse Hochrechnung der Einnahmen des ersten Quartals somit einen zu tiefen Betrag ergibt.