4.2 der Broschüre Steuerpflicht die im entsprechenden Zeitraum vereinnahmten Entgelte zu verstehen. Im Falle einer Neuaufnahme einer der Steuer unterliegenden Tätigkeit sind jedoch die in den ersten drei Monaten erzielten Einnahmen - selbst wenn unterstellt wird, der Umfang der Leistungen bleibe gleich - regelmässig tiefer als im zweiten, dritten oder vierten Quartal der Geschäftstätigkeit, ausser es erfolge ausschliesslich oder überwiegend Barzahlung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass erfahrungsgemäss für die erbrachten Leistungen jeweils nicht unverzüglich Rechnung gestellt wird und überdies Zahlungsfristen