Wenn die ESTV in solchen Fällen vorerst auf eine Eintragung verzichtet, den Unternehmer jedoch verpflichtet, anhand seines während der ersten drei Monate erzielten Umsatzes zu überprüfen, ob die Betragsgrenzen bezüglich Umsatz oder Steuervorteil überschritten worden sind, hält sie sich im Rahmen einer zulässigen, den Zweck der Regelung und den Zusammenhang der massgebenden Bestimmungen mitberücksichtigenden Auslegung des Verordnungstextes. Diese Lösung hilft, die Situation des Steuerpflichtigen zu objektivieren. Dabei handelt es sich nach der Ansicht der SRK um eine zulässige Auslegung der verfassungsmässigen Vorgaben durch die Verwaltung. Angesichts der in Art.