Nachdem ihr der Treuhänder von S. einen Auszug des Kontos «Erlös aus Arbeiten» für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1995 übermittelt hatte, woraus hervorging, dass der während dieses Zeitraums erzielte Umsatz sich auf Fr. 56 512.20 belief, teilte die ESTV S. mit Schreiben vom 12. März 1997 mit, dass sie bereit sei, seine Registrierung neu auf den 1. April 1995 festzusetzen. Mit Schreiben vom 21. März und vom 8. April 1997 ersuchte der Treuhänder von S. die ESTV erneut, seinen Mandanten erst auf den 1. Januar 1996 als Steuerpflichtigen zu registrieren. Am 8. August 1997 schliesslich liess er der ESTV eine Kopie der Jahresrechnung von S. für das Jahr 1995 zukommen.