2 in Rechnung stellen könne; ab 1. Januar 1996 werde er seine Arbeiten mit 6,5% Mehrwertsteuer belasten und die Abrechnungen nach der effektiven Methode (ohne Anwendung eines Saldo-Steuersatzes) erstellen. Nachdem ihr der Treuhänder von S. einen Auszug des Kontos «Erlös aus Arbeiten» für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 1995 übermittelt hatte, woraus hervorging, dass der während dieses Zeitraums erzielte Umsatz sich auf Fr. 56 512.20 belief, teilte die ESTV S. mit Schreiben vom 12. März 1997 mit, dass sie bereit sei, seine Registrierung neu auf den 1. April 1995 festzusetzen.