Nach der Branchenbroschüre Nr. 18 (Ziff. 2.9) ist der Gesamtbetrag zu 6,5% zu versteuern, wenn die gastgewerblichen und Beherbergungsleistungen nicht separat fakturiert werden. Demgegenüber hat nach der Wegleitung 1997 (Rz. 609a) die Besteuerung der Zimmervermietung an die Schüler zu dem für die Beherbergungsleistung allgemein massgebenden Steuersatz (3%) zu erfolgen, falls die Leistungsgruppen «Ausbildung», «Zimmermiete» und «Verpflegung (inkl. Frühstück)» in der Rechnung nicht als separate Positionen aufgeführt werden.