Dabei strebe sie nicht die blosse Vermittlung von schulischem Wissen, sondern die Förderung der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit in der schulischen Arbeit und überhaupt ganz allgemein den Aufbau und die Stärkung menschlicher Qualitäten. Die Ernährung und die Abdeckung der Wohn-, Erholungs- und Schlafbedürfnisse seien daher als integrierender Bestandteil des umfassenden und unteilbaren Erziehungs- und Betreuungsauftrages zu verstehen. a.