3.a. Die Beschwerdeführerin führt eine Internatsschule für Kinder der Primar-, Sekundar- und Progymnasialstufe. Nebst der schulischen Ausbildung bietet sie den Schülern Unterkunft und Verpflegung sowie Betreuung an. Möglich ist, dass die Schüler lediglich Ausbildungsleistungen der Beschwerdeführerin in Anspruch nehmen, daneben aber vollständig extern bzw. bei einer Gastfamilie betreut und beherbergt werden.