Mehrwertsteuer. Leistungen von Internaten (Art. 14 Ziff. 8 und 9 MWSTV). - Art 14 Ziff. 8 und 9 MWSTV sind grundsätzlich verfassungsmässig. Die Frage, ob der 2. Halbsatz von Art. 14 Ziff. 9 MWSTV vor der Verfassung standhält, wird offengelassen (E. 4). - Die eigenständigen Verpflegungs- und Unterkunftsleistungen des Internats an seine Schüler teilen nicht das steuerliche Schicksal der unecht befreiten Erziehungs- und Unterrichtsleistungen (E. 5).