niederländische Steuerbehörde weiter. B. Am 10. Februar 1997 erliess die ESTV einen Entscheid nach Art. 5 Abs. 1 des Bundesratsbeschlusses betreffend Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes vom 14. Dezember 1962 (Missbrauchsbeschluss, SR 672.202), mit dem sie die auf den Anträgen R-NL 1 vom 16. Mai 1991 und 27. Januar 1992 abgegebenen Bescheinigungen bei den niederländischen Steuerbehörden widerrief und die A. AG aufforderte, die mit diesen Anträgen zu Unrecht erwirkten Steuerentlastungen von insgesamt HFL 48 507.20 innert vier Wochen einzubezahlen.