Massnahmen gegen die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Doppelbesteuerungsabkommen des Bundes. Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden (DBA-NL). - Zuständigkeit der Eidgenössischen Steuerrekurskommission (E. 1a). - Rückforderung von Dividenden gemäss DBA-NL (E. 3a). Begriff der Ansässigkeit (E. 3b und c). - Bejahung der missbräuchlichen Steuerentlastung, da die ausländisch beherrschte Gesellschaft in der fraglichen Zeit keine entsprechenden Gewinne ausgeschüttet hat (E. 4).