Vielmehr ist es gerade der Sinn des Arrests, dass - ohne bereits eine Verschiebung der Eigentümerstellung zu bewirken - ein bisheriger Rechtsinhaber über bestimmte Vermögenswerte vorübergehend nicht mehr frei verfügen kann. Da es sich beim Arrest jedoch nur um eine vorübergehende sichernde Massnahme handelt und insbesondere keine Rechte definitiv verloren gehen, bewirkt er keinen schweren Grundrechtseingriff, was bedeutet, dass vor allem an die Art der gesetzlichen Grundlagen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen.