Am 5. und 6. März 1998 führte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) im Betrieb der X AG eine Kontrolle im Sinne von Art. 50 der Verordnung vom 22. Juni 1994 über die Mehrwertsteuer (MWSTV, SR 641.201) durch. Gestützt auf diese Kontrollen erliess sie am 16. März 1998 eine Ergänzungsabrechnung (EA), mit welcher sie eine Nachsteuer zuzüglich Zins von 5% seit dem 30. Dezember 1996 (mittlerer Verfall) in Rechnung stellte.