Hierauf habe die Treuhand AG S geantwortet, dieser Betrag ergebe sich durch die Übernahme der O AG. Über dieses Telefongespräch findet sich eine kurze mit Bleistift geschriebene Notiz auf dem erwähnten Fragebogen, welche folgenden Inhalt hat: «Übernahme von 286 206 ev. Konkurs gem. Tel. mit Treuhandbüro vom 30.10.97 KRE» Die Beschwerdeführerin stellt in ihrer Replik vom 27. Mai 1998 in Abrede, die O AG übernommen zu haben. Im Zusammenhang mit dem geschätzten Umsatz von Fr. 345 410.- führt sie sodann aus, sie führe lediglich das Pub im 1. Stock. Die konkursite O AG habe aber ein Restaurant mit Pizza und ein Pub im 1. Stock betrieben.