Eine entsprechende telefonische Auskunft will sie am 30. Oktober 1997 von der Treuhand AG S, der ehemaligen Revisionsstelle der Beschwerdeführerin und der O AG, erhalten haben. Die Treuhand AG S sei angefragt worden, worauf sie den voraussichtlich massgebenden Umsatz, welcher auf dem «Fragebogen zur Eintragung als Mehrwertsteuerpflichtiger» mit Fr. 345 410.- angegeben wurde, abstütze. Hierauf habe die Treuhand AG S geantwortet, dieser Betrag ergebe sich durch die Übernahme der O AG.