Arthur Aeschlimann / Ruth Herzog, Kommentar zum Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Bern, Bern 1997, N. 12 zu Art. 72). Dies entspricht auch dem Grundsatz der Rechtsanwendung von Amtes wegen, den es im Verfahren vor der Rekurskommission zu beachten gilt (vgl. Art. 62 Abs. 4