8 ist für spezifische Handlungen bzw. Unterlassungen der Gesellschaft nur dann verantwortlich, wenn ihm aufgrund eines entsprechenden Vertrages (bzw. Grundverhältnisses) solche Pflichten auch tatsächlich übertragen wurden. So kann zum Beispiel einem Prokuristen, dessen Aufgabe in einem Betrieb gemäss Arbeitsvertrag der Einkauf von Rohmaterialen ist, unmöglich eine Verantwortlichkeit für die Einreichung von Steuerabrechnungen obliegen.