Als Prokuristen der O AG seien die beiden Verwaltungsräte der Beschwerdeführerin mitverantwortlich, dass die gesetzlichen Abrechnungsund Zahlungspflichten verletzt worden seien, und es treffe sie eine Verantwortlichkeit in Bezug auf die erheblichen Steuerausstände der Konkursitin. Einzelne der Steuerforderungen seien ausserdem lange vor der Konkurseröffnung entstanden. Es sei demnach davon auszugehen, dass die Personen, welche als Prokuristen der konkursiten Gesellschaft tätig waren, als Verwaltungsratsmitglieder der Beschwerdeführerin in Bezug auf die steuerlichen Rechte und Pflichten dasselbe Verhalten an den Tag legen würden.