Sonst wären die juristischen Personen gegenüber den natürlichen Personen bevorteilt. Das frühere Verhalten eines nunmehr verantwortlichen Organs einer juristischen Person ist demnach für die Beurteilung, ob eine Steuer gefährdet erscheint, mitzuberücksichtigen, und zwar auch dann, wenn sich das kritische Verhalten auf Tatsachen abstützt, welche nichts mit der betreffenden Steuerpflichtigen zu tun haben. Immerhin ist darauf zu achten, dass ein wesentlicher Zusammenhang zwischen dem früheren Verhalten und der aktuellen Gefährdung besteht.