5 Eine weite Auslegung des Gefährdungstatbestandes entspricht grundsätzlich der Natur der Mehrwertsteuer. Denn die Umsatzsteuer basiert auf dem Prinzip der Selbstveranlagung. Der Steuerpflichtige ist für die vollständige und korrekte Abrechnung der Steuer selbst verantwortlich; die ESTV kontrolliert die daraus entstehenden Pflichten bloss stichprobenweise. Ergeben sich Anhaltspunkte, dass sich ein Steuerpflichtiger möglicherweise nicht korrekt verhält, müssen der ESTV die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, damit gewährleistet werden kann, dass die korrekte und vollständige Steuererhebung sichergestellt bleibt.