Wenn die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerpflicht bei einem Unternehmer grundsätzlich vorliegen und er einen «lebenden» Geschäftsbetrieb führt, erscheint es als sehr wahrscheinlich, dass auch in Zukunft Mehrwertsteuerforderungen des Bundes gegenüber dem Steuerpflichtigen entstehen werden. Im Vergleich dazu entsteht die Steuerforderung bei der direkten Bundessteuer grundsätzlich erst dann, wenn aus der Geschäftstätigkeit am Ende der Berechnungsperiode ein Gewinn (steuerbares Einkommen) erzielt worden ist. Ausserdem sieht Art. 59 Abs. 1 Bst.