Die Mehrwertsteuer auferlegt dem steuerpflichtigen Unternehmer zur Steuererhebung Pflichten, da er als Steuerpflichtiger gehalten ist, fortlaufend in periodischen Abständen seine Abrechnungen der Verwaltung einzureichen, und die geschuldeten Steuerbeträge abzuliefern hat. Wenn die Voraussetzungen für die Mehrwertsteuerpflicht bei einem Unternehmer grundsätzlich vorliegen und er einen «lebenden» Geschäftsbetrieb führt, erscheint es als sehr wahrscheinlich, dass auch in Zukunft Mehrwertsteuerforderungen des Bundes gegenüber dem Steuerpflichtigen entstehen werden.