c) bzw. der Steuerpflichtige den Geschäftsbetrieb einer in Konkurs gefallenen Unternehmung ganz oder teilweise übernimmt (Bst. d; vgl. im übrigen Stephan Kuhn / Peter Spinnler, Mehrwertsteuer, Das Nachschlagewerk zum Systemwechsel, Muri/Bern 1994, S. 123 ff.; Alois Camenzind / Niklaus Honauer, Handbuch zur neuen Mehrwertsteuer, Bern 1995, S. 294 ff. Rz. 1086 ff.). Die Sicherstellungsverfügung besteht in einer behördlichen Massnahme mit dem Zweck, dem Gemeinwesen Sicherheit für einen Steueranspruch zu verschaffen, dessen Verwirklichung aus bestimmten äusseren Gründen als gefährdet erscheint.