58 der Verordnung vom 22. Juni 1994 über die Mehrwertsteuer (MWSTV, SR 641.201) über Fr. 20 000.-. Begründet wurde die Sicherstellungsverfügung mit einer «massiven Gefährdung des Steueranspruchs der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufgrund des über die O AG am 12. September 1997 eröffneten Konkurses (Art. 58 Abs. 1 Bst. a MWSTV)». Gegen diese Sicherstellungsverfügung führt die K AG (Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 19. Februar 1998 Beschwerde bei der Eidgenössischen Steuerrekurskommission (SRK) und beantragt deren Aufhebung. Aus den Erwägungen: