Bei der von der ESTV vorgenommenen Schätzung errechnet sich der Umsatz umgerechnet auf ein Jahr wie folgt: Fr. 28 000.-: 6,5 ´ 106,5 = Fr. 458 769.- Umsatz in 6 Monaten bzw. Fr. 917 538.- in 12 Monaten. Dieser durch Schätzung ermittelte Jahresumsatz liegt mithin zwischen dem vom Beschwerdeführer am 27. Dezember 1994 im Fragebogen für Mehrwertsteuerpflichtige für das Jahr 1994 selbst geschätzten Umsatz von ca. Fr. 750 000.- und den Angaben seines Treuhänders vom 4. November 1994, der den Jahresumsatz für das Jahr 1994 auf ca. Fr. 1 000 000.- geschätzt hatte.