Auch die weiteren Positionen, die für die Jahre 1995 und 1996 unter der Rubrik Ausgaben angeführt sind, vermögen die Glaubwürdigkeit der in diesen «Jahresabschlüssen» angeführten Zahlen nicht zu erhöhen. So werden beispielsweise die Bürokosten 1995 und 1996 für das gesamte Jahr jeweils «pauschal» angegeben (je Fr. 600.-). Ebenfalls werden für nicht näher spezifizierte Reisen nach Korea in beiden Jahren offensichtlich Pauschalbeträge eingesetzt (1995: Fr. 7200.-; 1996: Fr. 3000.- und Fr. 3600.-). Die materielle Richtigkeit der Aufzeichnungen - insbesondere der Jahresrechnungen des Beschwerdeführers - dürfte aus diesen Überlegungen nicht gegeben sein.