Für das Jahr 1996 macht der Beschwerdeführer - wie bereits erwähnt - geltend, er habe überhaupt keine Umsätze erzielt. Derartige Ungenauigkeiten und Widersprüche im Betriebsergebnis 1995 machen die vom Beschwerdeführer vorgelegten beiden Jahresrechnungen, die in ihrer Struktur gleich aufgebaut sind, für die Ermittlung der exakten Umsatzzahlen im 1. und 2. Quartal 1996 unbrauchbar. Auch die weiteren Positionen, die für die Jahre 1995 und 1996 unter der Rubrik Ausgaben angeführt sind, vermögen die Glaubwürdigkeit der in diesen «Jahresabschlüssen» angeführten Zahlen nicht zu erhöhen.