Die im Jahr 1995 getätigten Umsätze (das jedoch nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist) wurden jedoch nur pauschal dargestellt. So wird für «Kulturberatungen in Berner Seeland, Zürich, Rheintal» ein Gesamtbetrag von total Fr. 6600.- angeführt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der erzielten Umsätze lässt sich aus dieser Position nicht entnehmen. Der Beschwerdeführer macht geltend, dass er im Jahr 1995 eine «Provision aus Kontrakt mit einem namentlich genannten Unternehmen in Nordkorea» von 5% bei einer Vertragssumme von Fr. 430 000.-, mithin Fr. 21 500.- erhalten hätte.