11 nichts darüber aus, welche Umsätze im fraglichen Zeitraum durch den Steuerpflichtigen erzielt wurden. Beispielsweise kann selbst aus Geschäften mit einem sehr grossen Umsatzvolumen (die der Mehrwertsteuer unterliegen) sogar ein Verlust resultieren (und mithin keine Verpflichtung zur Zahlung direkter Steuern aus Einkommen auslösen), sodass die Aussagekraft einer Veranlagung zur direkten Steuer für die Schätzung des erzielten Umsatzes und damit des Steuerbetrages an Mehrwertsteuer unbeachtlich ist.