In diesem Fragebogen, vom Steuerpflichtigen am 27. Dezember 1994 ausgefüllt, bezifferte er seinen voraussichtlichen Jahresumsatz (ab 1995) aus seiner Tätigkeit als «Anbauberater» bzw. aus Importen von Pflanzen, etc. mit ca. Fr. 750 000.-. Vorgängig hatte bereits der Treuhänder des Beschwerdeführers am 4. November 1994 eine schriftliche Anfrage an die ESTV betreffend die mehrwertsteuerrechtliche Situation des Beschwerdeführers gerichtet und dabei den jährlichen steuerpflichtigen Umsatz des Beschwerdeführers mit ca. Fr. 1 000 000 .- beziffert.