Der ESTV stand zum Zeitpunkt der Schätzung (12. Dezember 1996) lediglich jener vom Steuerpflichtigen ausgefüllte Fragebogen, den er vor der Eintragung in das Register der Steuerpflichtigen ausgefüllt hat, mit näheren Angaben zu seiner Geschäftstätigkeit zur Verfügung. In diesem Fragebogen, vom Steuerpflichtigen am 27. Dezember 1994 ausgefüllt, bezifferte er seinen voraussichtlichen Jahresumsatz (ab 1995) aus seiner Tätigkeit als «Anbauberater» bzw. aus Importen von Pflanzen, etc. mit ca. Fr. 750 000.-.