Nachstehend sind die Voraussetzungen für die Anwendung der internen Schätzung, die dabei anzuwendenden Methoden und die Überprüfung durch die SRK zu untersuchen. 5.a. Voraussetzung für die Anwendung des Verfahrens der internen Schätzung ist immer eine Verletzung des Selbstveranlagungsprinzips durch den Steuerpflichtigen. Ein derartiger Fall liegt einmal immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige die Abrechnung innert Frist nicht einreicht. Ein weiterer Anwendungsfall für die interne Schätzung ist dann gegeben, wenn durch die Verwaltung ein Fehler in der Abrechnung des Steuerpflichtigen (intern) entdeckt wird, wobei in diesem Fall verschiedene Ursachen denkbar sind.