Die interne Schätzung durch die ESTV kann tendenziell nicht zu einem gleich exakten Ergebnis führen wie die Schätzung nach einer Kontrolle im Betrieb bzw. der Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen. Bei der internen Schätzung stehen der Verwaltung naturgemäss weniger Kenntnisse über den Steuerpflichtigen zur Verfügung, als nach einer vorangegangenen Kontrolle, es handelt sich mithin um eine «grobe Schätzung». Die ESTV muss vor allem in jenen Fällen, bei denen ein schnelles Handeln erforderlich ist, ein Mittel in der Hand haben, um den Umsatz eines Steuerpflichtigen sofort schätzen zu können, dies geschieht durch eine interne Schätzung.