6 Steuerbetrages die Schätzung des geschuldeten Betrages unumgänglich. Insgesamt hat die ESTV zutreffend Vorschriften über die Buchführung der Mehrwertsteuerpflichtigen aufgestellt. Bei einer Verletzung dieser Vorschriften durch den Steuerpflichtigen oder bei der Nichteinreichung der Abrechnung hat die Verwaltung die Verpflichtung, den steuerbaren Umsatz durch eine Schätzung nach pflichtgemässem Ermessen zu ermitteln. d. Die interne Schätzung durch die ESTV kann tendenziell nicht zu einem gleich exakten Ergebnis führen wie die Schätzung nach einer Kontrolle im Betrieb bzw. der Geschäftsunterlagen des Steuerpflichtigen.