6 verantwortlich, ihm die benötigten Formulare - trotz mehrerer Urgenzen seinerseits - zu spät übermittelt zu haben, sodass er faktisch nicht früher dazu in der Lage gewesen sei, seiner Abrechnungs- und Zahlungspflicht nachzukommen. b. Das Selbstveranlagungsprinzip, das dem System der Mehrwertsteuer zugrunde liegt, bringt es mit sich, dass die Verantwortung für die Abrechnung und die Ablieferung der Mehrwertsteuer ausschliesslich dem Steuerpflichtigen auferlegt ist. Er hat innert Frist die notwendigen Erklärungen abzugeben und die Steuerbeträge einzubezahlen.