5 grossen Anzahl von Fällen den Steuerpflichtigen diese Unterlagen durch die Verwaltung eingeschrieben zugesandt werden müssten, da beim Versand durch «normale Post» ansonsten wohl häufig die Ausrede zu hören wäre, die Abrechnung habe wegen des Fehlens der Formulare nicht erstellt werden können. c. Art. 38 Abs. 1 MWSTV behandelt die Zahlung der Steuerbeträge und hat folgenden Wortlaut: «Art. 38 Entrichtung der Steuer