A. X. ist seit dem 1. Januar 1995 als Steuerpflichtiger im Sinne von Art. 17 der Verordnung vom 22. Juni 1994 über die Mehrwertsteuer (MWSTV, SR 641.201) im von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) geführten Register eingetragen. Für die Steuerperiode 3. Quartal 1995 (Zeitraum 1. Juli bis 30. September 1995) traf seine Abrechnung am 12. Dezember 1995 bei der ESTV ein. Der Steuerbetrag für diese Steuerperiode von Fr. 12 382.95 wurde am 20. Dezember 1995 auf dem Konto der ESTV gutgeschrieben. In der Folge stellte die ESTV