Mehrwertsteuer. Selbstveranlagungsprinzip, Entrichtung der Steuer, Verzugszins (Art. 37 und 38 MWSTV). - Nach dem Prinzip der Selbstveranlagung liegt die Verantwortung für die Abrechnung und die Ablieferung der Mehrwertsteuer ausschliesslich beim Steuerpflichtigen.