1 Mehrwertsteuer. Bewilligung zur Abrechnung nach den vereinnahmten Entgelten (Art. 35 Abs. 4 MWSTV). Feststellung der Rechtskraft eines Einspracheentscheides. - Nicht in die funktionale Zuständigkeit der Eidgenössischen Steuerrekurskommission fällt die Prüfung desjenigen Teils eines Einspracheentscheides, der unangefochten bleibt. Ebensowenig darf die Kommission mit Bezug auf diesen Teil feststellen, er sei in Rechtskraft erwachsen (E. 1b). - Art. 8 Abs. 2 Bst. i UeB BV verleiht dem Bundesrat mit Bezug auf die Abrechnungsart einen sehr weiten Gestaltungsspielraum; Art. 35 Abs. 1 und 4 MWSTV sind verfassungsmässig (E. 3b und c).