12 Diese Regelung ist nicht nur auf die Lieferung von Waren, sondern auch auf die Erbringung von Dienstleistungen anzuwenden, da die Sicherheitsüberlegungen und die Massnahmen zur Vermeidung von Missbräuchen auf alle Arten von Umsätzen zutreffen. Diesen Gefahren kann nur durch die Einführung von entsprechenden Formvorschriften begegnet werden. Diese Regelung ist auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden, in dem die Beschwerdeführerin in der überwiegenden Zahl der Fälle an Nichtsteuerpflichtige vermietet.