Die Gefahr von simulierten Verträgen bzw. Geschäften und damit der Versteuerung nur auf der Basis der erzielten Provision besteht im übrigen - wie schon gesagt - nicht nur beim Handel mit Waren, sondern auch bei der Erbringung von Dienstleistungen. c.aa. Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die Formvorschriften, wonach für die Ausübung der (direkten) Stellvertretung das Handeln in fremdem Namen und auf fremde Rechnung erforderlich ist, als zulässig anzusehen sind. Was diese Formvorschriften anbetrifft, die sich an den (steuerpflichtigen) Unternehmer richten, so verletzen die in Art.