So muss beispielsweise zuverlässig festgestellt werden können, dass tatsächlich ein Nichtsteuerpflichtiger vermietet und nicht ein Steuerpflichtiger; dies kann nur dadurch sichergestellt werden, dass der Stellvertreter ausdrücklich in fremdem Namen und auf fremde Rechnung handelt. Die Gefahr von simulierten Verträgen bzw. Geschäften und damit der Versteuerung nur auf der Basis der erzielten Provision besteht im übrigen - wie schon gesagt - nicht nur beim Handel mit Waren, sondern auch bei der Erbringung von Dienstleistungen.