O., S. 178). Um Ausfälle beim Steueraufkommen zu vermeiden, führte der deutsche Fiskus zur Vermeidung derartiger Umgehungsgeschäfte strenge Formvorschriften ein. Diese Missbrauchsgefahr besteht mutatis mutandis ebenfalls für das System der Mehrwertsteuer. Gerade bei besonderen Konstellationen (z. B.: Nichtsteuerpflichtiger -Steuerpflichtiger - Nichtsteuerpflichtiger) vor allem am Ende einer Umsatzkette besteht die latente Gefahr eines derartigen Missbrauchs. So muss beispielsweise zuverlässig festgestellt werden können, dass tatsächlich ein Nichtsteuerpflichtiger vermietet und nicht ein Steuerpflichtiger;